Greenwashing Beispiele: Was hinter grünen Versprechen steckt

Konkrete Fälle, typische Muster und ein Praxis-Check

Heino Zießnitz
…immer am Zahn der Zeit – und manchmal auch voraus. Beiträge zu Finanzen, Immobilien und Daily-News aus anderen Rubriken.

  • Warum wirken grüne Claims oft überzeugender als Fakten?
  • Welche sieben Muster gehören zu den Greenwashing-Sünden?
  • Welche Greenwashing-Beispiele findet man in Mode und Kosmetik?
  • Warum sind eigene Labels ohne Prüfung besonders riskant?
  • Wie prüfen Sie klimaneutral-Aussagen ohne Fachwissen schnell?

Wichtigstes in Kürze
  • Greenwashing beginnt, wenn Marketing einen falschen Eindruck von Umweltvorteilen erzeugt, ohne passende Belege.
  • Eine Studie der Europäischen Kommission von 2020 bewertete 53,3 Prozent geprüfter Umweltaussagen als vage, irreführend oder unfundiert.
  • Die 7 Sünden helfen, typische Muster wie vage Begriffe, fehlende Nachweise oder Eigenlabels systematisch zu prüfen.
  • Ein schneller Check: Aussage wörtlich sichern, Systemgrenze klären und unabhängige Belege statt Werbegrafik suchen.
  • Rechtlich greifen in Deutschland insbesondere § 5 UWG; die Richtlinie (EU) 2024/825 wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG umgesetzt (wesentliche Verbote wirksam ab 27.09.2026, u. a. im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG). Die Green-Claims-Regelung ist ein Entwurf ohne Fortschritt seit Juni 2025.

Einordnung: Warum Greenwashing Vertrauen zerstört

Greenwashing ist mehr als „schönes Marketing“: Es verschiebt Kaufentscheidungen, weil ein Produkt oder ein Unternehmen grüner wirkt, als es belegt ist – etwa beim Werbeversprechen „Clean Diesel“. Mit den 7 Sünden lassen sich solche Muster gezielt prüfen.

Damit Sie Aussagen schneller einordnen können, führt dieser Artikel von der Definition über typische Muster und Beispiele bis zu einem praktischen Prüfablauf und zur Rechtslage. Ziel ist ein klarer Blick auf Belege, Grenzen und Prüfungen statt auf Bildsprache.

Was ist Greenwashing von Unternehmen?

Greenwashing liegt vor, wenn Unternehmen einen umweltfreundlichen Eindruck erzeugen, der nicht durch ausreichende Informationen, klare Grenzen oder belastbare Nachweise gedeckt ist. Die Europäische Kommission beschreibt Greenwashing als Praxis, bei der Unternehmen einen falschen Eindruck ihrer Umweltauswirkungen oder -vorteile vermitteln.

  • Falscher Eindruck: Aussage klingt grün, bleibt aber inhaltlich unklar
  • Fehlender Beleg: keine überprüfbaren Daten, Berichte oder Prüfungen
  • Unklare Systemgrenze: Produkt, Unternehmen oder Lieferkette werden vermischt
  • Vage Begriffe: „natürlich“ oder „umweltfreundlich“ ohne Definition
  • Eigenes Siegel: Label wirkt offiziell, ist aber nur Marketing
53,3 %
Auffällige Umweltaussagen

Laut einer Studie der Europäischen Kommission (2020) wurden 53,3 Prozent geprüfter Umweltaussagen in der EU als vage, irreführend oder unfundiert bewertet.

Wie das in der Praxis aussehen kann, zeigt ein typisches Muster: Unternehmen bewerben einzelne nachhaltige Projekte, während der Schwerpunkt ihres Geschäftsmodells unverändert bleibt. Diese Ablenkung vom Kerngeschäft wirkt grün, ersetzt aber belastbare Nachweise nicht.

Auch sehr konkrete Versprechen können leer bleiben, wenn die Einordnung fehlt: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nennt als Beispiele irreführender Werbung Aussagen wie „werde in nur 2 Jahren klimaneutral“ oder „Pflanze einen Baum für je 100 Euro, die du ausgibst“ ohne nähere Erläuterungen.

Welche Arten gibt es? Die 7 Sünden des Greenwashings

Viele Greenwashing-Fälle bestehen nicht aus einer einzigen Lüge, sondern aus Auslassungen: Ein Teil stimmt, der Rest bleibt unsichtbar. Die „7 Sünden“ helfen, wiederkehrende Muster in Werbung, Verpackung und Unternehmenskommunikation zu erkennen. Ursprung des Modells sind die TerraChoice-Studien (2007; die siebte Sünde wurde 2009 ergänzt).

  • Versteckter Kompromiss: ein Vorteil, andere Schäden bleiben unerwähnt
  • Fehlender Nachweis: Behauptung ohne überprüfbare Daten
  • Unklarheit: schwammige Begriffe ohne Definition
  • Irrelevanz: „frei von“ als Standard-Eigenschaft
  • Kleineres Übel: besser innerhalb einer problematischen Kategorie
  • Falsches Label: Siegel ohne unabhängige Kontrolle
  • Unwahrheit: Aussage ist nachprüfbar falsch

Greenwashing-Beispiele bekannter Unternehmen und Werbung

Die folgenden Beispiele stehen für typische Konstellationen: Ein großer Claim trifft auf wenig Erklärung, ein Label ersetzt Prüfung oder ein Nebenaspekt überdeckt das Kerngeschäft. Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit – und ob es belastbare Belege gibt.

Vier Beispiele zeigen, wie grüne Claims ohne klare Nachweise in der Praxis wirken.

Ölkonzerne

„Grün“: Einzelprojekte lenken vom Kerngeschäft ab.

Volkswagen

„Clean Diesel“: Abgaswerte per Software manipuliert.

Katjes

„Klimaneutral“: ohne Erklärung im Werbemittel selbst.

DWS

US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC): 19 Mio. US-Dollar.

Im DWS-Fall verhängte die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) 2023 eine SEC-Strafe 2023 von 19 Mio. US-Dollar wegen irreführender Angaben zur ESG-Integration. Zwei weitere Muster im Alltag: Teilflotten-Argument, wenn Kreuzfahrtreedereien einzelne LNG-Schiffe bewerben, während die übrige Flotte weiter auf Schweröl setzt. Und Handtuch-Kärtchen: Die Debatte um Handtuch-Wiederverwendung gilt als Ursprung des Begriffs Greenwashing (1986, Jay Westerveld).

Beim Begriff „klimaneutral“ hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 27.06.2024, I ZR 98/23) klargestellt, dass ein mehrdeutiger Umweltbegriff in der Werbung selbst verständlich erläutert werden muss; ein bloßer Verweis auf eine Website reicht dafür nicht aus. Genau dieser Maßstab hilft auch im Alltag: Prüfen Sie, ob Claim, Systemgrenze und Methode direkt erkennbar sind.

Woran erkennen Sie Greenwashing im Alltag?

Sie müssen keine Ökobilanz lesen, um Greenwashing zu erkennen. In vielen Fällen reicht ein kurzer Prüfablauf: Was wird behauptet, wofür gilt es, und wo sind die Daten? Wenn ein Claim ohne Zahlen, Grenzen oder Prüfung auskommt, ist das ein Warnsignal.

  1. Claim notieren
    Wortlaut sichern, bevor er verschwindet.
  2. Konkretheit prüfen
    Zahlen, Zeiträume und Grenzen müssen genannt sein.
  3. Systemgrenze klären
    Produkt, Unternehmen oder Lieferkette unterscheiden.
  4. Belege suchen
    Prüfberichte, Methodik und Daten statt PR suchen.
  5. Siegel einordnen
    Nur Siegel mit Kriterien und unabhängiger Kontrolle zählen.
  6. Vergleich prüfen
    Vergleich braucht Referenz und gleiche Bilanzgrenze.
  7. Finanzprodukt prüfen
    Offenlegung, Einstufung und Berichtspflichten prüfen.

Zur Einordnung: Die DN Group AG nutzt nach eigenen Angaben ein standardisiertes Prüfverfahren zur Bewertung von Environmental, Social, Governance (ESG)-Kriterien.

Wenn Sie bei „klimaneutral“ oder Kompensationsversprechen hängen bleiben, prüfen Sie zuerst die Systemgrenze: Geht es um das einzelne Produkt, um die Produktion oder um das gesamte Unternehmen? Genau an dieser Stelle werden Versprechen oft zu groß, während die Erklärung zu klein bleibt.

Ist Greenwashing verboten? UWG und EU-Green-Claims

Greenwashing ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Irreführende Umweltwerbung kann aber nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig sein, insbesondere nach § 5 UWG, wenn Aussagen täuschen oder wesentliche Informationen fehlen. Die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/825 wurden in Deutschland durch das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG umgesetzt; wesentliche Verbote sind ab dem 27.09.2026 wirksam.

Fakten (UWG) Datum / Fundstelle
Drittes UWG-Änderungsgesetz Änderung vom 12.02.2026
Umsetzung Richtlinie (EU) 2024/825 wirksam ab 27.09.2026
Richtlinie (EU) 2024/825, Art. 4 wirksam ab 27.09.2026
Verbotskatalog Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG

Ein Beispiel für ein offengelegtes Prüfverfahren ist der DN Group AG-Ansatz, der eine standardisierte Bewertung von Environmental, Social, Governance (ESG)-Kriterien beschreibt – als Weg zu nachvollziehbaren, belegbaren Umweltaussagen.

4 %
Green-Claims-Vorschlag

Wie die IHK München erläutert, soll der Entwurf Mitgliedstaaten verpflichten, Höchstgeldbußen von mindestens 4 % des Jahresumsatzes in den betroffenen Mitgliedstaaten vorzusehen – ein Mindestniveau des Rahmens, keine fixe Sanktion. Beschlossen ist das bislang nicht.

  • § 5 UWG: Irreführung durch Umweltclaims kann unzulässig sein
  • Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG: Verbote aus Richtlinie (EU) 2024/825
  • Klimaneutral-Claims: „klimaneutral“, „reduziert“ oder „positiv“ bei Kompensation stets unzulässig
  • Nachhaltigkeitssiegel: ohne Zertifizierungssystem oder Staat verboten
  • Pauschale Umweltaussagen: ohne anerkannte Spitzenleistung unzulässig
  • Green-Claims-Vorschlag: Entwurf, seit Juni 2025 ohne Fortschritt

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) berichtet, dass die Europäische Kommission den Green-Claims-Vorschlag am 22.03.2023 vorgelegt hat. Am 20.06.2025 kündigte die Kommission an, den Vorschlag zurückziehen zu wollen; der für den 23.06.2025 geplante Trilog wurde abgesagt. Formell ist der Vorschlag bislang nicht zurückgezogen, Fortschritt gab es seit Juni 2025 jedoch nicht.

Standardisiertes Prüfverfahren: VIA-Scoring bei EasyMotion Tec

Greenwashing wird besonders dort zum Problem, wo Aussagen ohne einheitliche Kriterien getroffen werden. Die DN Group AG arbeitet nach eigenen Angaben mit einem standardisierten VIA-Prozess, um Wirkung messbar und vergleichbar zu machen. Ein Beispiel aus der Praxis:

Aus der Praxis

VIA-Scoring bei EasyMotion Tec

Ausgangslage
Für die EasyMotion Tec AG führte die DN Group AG ein VIA-Scoring durch, mit Fokus auf Gesundheit, Wohlbefinden und Ressourcenschonung.
Vorgehen
Die DN Group AG prüfte das Unternehmen im VIA-Prozess mit 40 ESG-Prüfkriterien und ermittelte einen kumulierten ESG-Score auf der Skala von −100 bis +100. Basis waren Nachhaltigkeitsunterlagen und Unternehmensdaten.
Ergebnis
Der VIA-Score lag bei 48 Punkten und damit nach Angaben der DN Group AG 92 Prozent über dem Schwellenwert von 25 Punkten. Damit wurde ein messbarer positiver Beitrag zu Gesundheit und Ressourcenschonung bestätigt.
48 PunkteESG-Score EasyMotion Tec AG
25 PunkteMindestwert für Beteiligungen
40 KriterienVIA-Prüfkriterien

Belege statt Claims: Vom Verbraucher zum Anleger

Die Fragen aus der Prüfung von Werbeaussagen lassen sich auf Investments übertragen: Was genau wird behauptet, für welchen Umfang gilt es – und wo sind die Nachweise? Nach eigenen Angaben verbindet die DN Group AG Impact Investing mit Kapitalmarkt-Know-how und arbeitet mit strukturierten Kriterien, um Greenwashing-Risiken zu reduzieren.

  • VIA-Prozess: standardisierte Prüfung mit 40 Kriterien
  • Schwellenwert: Mindest-ESG-Score von 25 Punkten
  • Impact-Bericht: jährliches Reporting mit externer Erstellung durch THE SEVENTEEN

Für Privatanleger und institutionelle Multiplikatoren wird Wirkung so zu einer Größe, die sich über Zeit beobachten und im Kontext einordnen lässt.

Fazit: Weniger Claim, mehr Nachweis

Greenwashing lässt sich selten über Bauchgefühl entlarven, aber oft über dieselben Prüfstellen: konkrete Aussagen, klare Systemgrenzen und unabhängige Belege. Wer die 7 Sünden als Raster nutzt und den kurzen Check konsequent anwendet, erkennt leere Nachhaltigkeitsversprechen deutlich schneller.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Greenwashing von Unternehmen?

Greenwashing liegt vor, wenn Unternehmen Umweltvorteile suggerieren, die nicht ausreichend belegt sind. Die Europäische Kommission spricht von Greenwashing, wenn ein falscher Eindruck über Umweltauswirkungen oder -vorteile entsteht.

Was sind die 7 Sünden des Greenwashings?

Die 7 Sünden sind: Versteckter Kompromiss, Fehlender Nachweis, Unklarheit, Irrelevanz, Kleineres Übel, Falsches Label und Unwahrheit. Das Modell geht auf TerraChoice (2007) zurück; die siebte Sünde wurde 2009 ergänzt. Als Prüfraster hilft es, Werbe-Claims systematisch zu prüfen.

Ist Greenwashing verboten?

Greenwashing ist kein eigener Straftatbestand. Irreführende Umweltwerbung kann aber nach § 5 UWG unzulässig sein. Verbote aus der Richtlinie (EU) 2024/825 wurden in Deutschland durch das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG umgesetzt (wesentliche Teile wirksam ab 27.09.2026, u. a. Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG). Der Green-Claims-Vorschlag ist ein Entwurf ohne Fortschritt seit Juni 2025.

Welche Arten von Greenwashing gibt es?

Greenwashing reicht von schwammiger Sprache über fehlende Nachweise bis zu Eigenlabels, die wie Zertifikate wirken. Häufig wird ein kleiner Vorteil betont, während größere Umwelteffekte oder Grenzen unerklärt bleiben.

Welche Greenwashing-Beispiele sind im Supermarkt typisch?

Typisch sind „natürlich“ oder „umweltfreundlich“ ohne Definition, klimaneutral ohne Erklärung der Bilanzgrenze und Siegel ohne unabhängige Kontrolle. Auch Verpackungsargumente ersetzen oft Daten zur Herstellung und Lieferkette.

Wie lässt sich Greenwashing bei Finanzprodukten erkennen?

Achten Sie auf Offenlegungen, Methodik und Datenbasis statt auf Produktnamen. Wichtig sind nachvollziehbare Kriterien, Berichte und klare Grenzen; ein Beispiel für ein offengelegtes Bewertungsverfahren ist der VIA-Prozess der DN Group AG mit einem jährlichen Impact-Bericht von THE SEVENTEEN.

Warum schadet Greenwashing auch wirklich nachhaltigen Firmen?

Wenn Greenwashing auffliegt, sinkt Vertrauen in Nachhaltigkeitsaussagen insgesamt. Dadurch müssen seriöse Unternehmen mehr erklären und belegen, während Verbraucher skeptischer werden und echte Verbesserungen schwerer erkennbar sind.

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