Provisionsrichtwert bei Lebenspolicen – Stellungsnahme der Bafin

Provisionsrichtwert bei Lebenspolicen – wie das Branchenportal „Kapital-Markt intern“ berichtet, hat sich der Referatsleiter der Bafin Dieter Feldmann – auf einer Veranstaltung der Deutschen Versicherungsakademie DVA zum geplanten Provisionsrichtwert bei Lebenspolicen geäußert.

Provisionsrichtwert bei Lebenspolicen
Provisionsrichtwert bei Lebenspolicen

Provisionsrichtwert – Stellungsnahme der Bafin

Die Bafin nimmt Stellung zum angekündigten Provisionsrichtwert bei Lebenspolicen. Hinweis zur Vorgeschichte: Die Politik plante bei Lebensversicherungen einen Provisionsdeckel einzuführen.

Der Vorschlag basierte maßgeblich auf einem bereits 2019 konsultierten Referentenentwurf, der einen Provisionsdeckel für die Lebensversicherung vorgesehen hatte. Das Bundesministerium der Finanzen prüft nach einer Verlautbarung der Parlamentarischen Staatssekretärin Christine Lambrecht vom 06.12.2018 (GZ VII B4-WK8038/18/10002:008) die Einführung eines Provisionsdeckels beim Abschluss von Lebensversicherungen und Restschuldversicherungen. Danach wäre es in der deutschen Lebensversicherung nicht mehr zulässig, für die Vermittlung und Betreuung von Lebensversicherungen aller Art – einschließlich von Restschuldversicherungen – eine Provision über die Gesamtlaufzeit der Versicherung oberhalb des Provisionsdeckels zu vereinbaren. Der Grund – Warum der Provisionsdeckel nicht weiter verfolgt wurde, war die Absicht eine politische Einigung im Bereich der Restschuldversicherung zu ermöglichen, daher wurden die Regelungen hinsichtlich der Lebensversicherung zunächst zurückgestellt.

AUS für Provisionsdeckel und Richtwert

Die Finanzaufsicht Bafin kritisiert das schlechte Preis-Leistungsverhältnis vieler Produkte, ihr sind die Kosten von Lebensversicherungen, insbesondere von Fondspolicen, weiterhin ein Dorn im Auge. Das führte zur Ankündigung eines Provisionsrichtwert bei Lebensversicherungspolicen, Details wurden nicht benannt. Der Bafin-Referatsleiter äußerte sich jetzt. “ .. Demnach werde es keinen „Angriff auf den provisionsbasierten Vertrieb“ geben“. Ferner ist dem Bericht zu entnehmen, dass der Referatsleiter „Kennzahlen-Überlegungen der Aufsicht“ vorstellte. Dabei sollen Neugeschäft und Storno, Abschluss- und Verwaltungskosten, die Aufwendungen für Versicherungsvermittler und Effektivkosten eine Rolle spielen, so der Branchendienst „Kapital-Markt intern„.

FONDS professionell ONLINE erhielt auf Anfrage folgende Auskunft: „Die Bafin plant weiterhin eine Veröffentlichung zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten, insbesondere zur Vertriebsvergütung. In absehbarer Zeit sollen weitere Informationen auf der Bafin-Internetseite zur Verfügung gestellt werden“.

Michael H. Heinz – Präsident des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) äußerte sich zum „AUS“ beim Provisionsrichtwert bei Lebenspolicen: „Offensichtlich konnten wir überzeugend darstellen, dass BVK-Mitglieder jedenfalls eine regelkonforme Vergütung erhalten und eine Maßregelung nicht notwendig ist. Dies ist ein großer Erfolg für die Interessenvertretung des BVK“.

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(AH)

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