In der heutigen Zeit werden viele Senioren betrogen, dieser Meinung ist auch der renommierte Rechtsanwalt Peter Mattil. Diese Maschen müssen beendet werden, denn die meisten älteren Menschen können sich gegen solch einen Betrug nicht mehr wehren.
Rechtsanwalt Peter Mattil schreibt im Elitereport über ältere Menschen und die Versuche diese “auszunehmen” folgendes, welches wir gekürzt hier wiedergeben:
Viele ältere Menschen sind bereitwillige Opfer für Produkte des grauen Kapitalmarktes, hochriskanter Wertpapiere, Spenden oder für andere Enteignungen. In der jüngeren Vergangenheit erinnern wir uns beson- ders an die Lehman Zertifikate, die häufig an Rentner verkauft wurden, die dafür ihre Sparbücher auflösten! Banken und freie Finanzanlagenvermittler bieten auch gerne geschlossene Fonds an – z.B. Immobilien-, Energie-, und Schiffsfonds –, die oft Laufzeiten von 20 Jahren oder mehr haben. Die Berater behaupten, die Produkte seien sicher und zum Vererben geeignet. Aber Vorsicht: dies ist nicht wahr.
Geschlossene Fonds sind in den allermeisten Fällen hochriskant und haben oftmals in den letzten Jahren einen Totalverlust für die Anleger beschert. Außerdem: Die Anteile an solchen geschlossenen Fonds können nicht verkauft werden, wenn man Geld braucht. Generell gilt: Viele Berater, Verkäufer oder auch Bekannte aus Ihrem Umfeld wollen an Ihr Geld. Oft wird Druck aufgebaut und sogar ein schlechtes Gewissen gemacht, wenn man sich für eine Geldzahlung nicht entscheiden kann. Wenn Sie merken, dass Sie unter persönlichen oder zeitlichen Druck gesetzt werden, sollten Sie erst recht stur bleiben und am besten Ihr Geld auf dem Konto liegen lassen. Lassen Sie sich niemals überreden und glauben Sie kein Wort, wenn Sie jemand zur Unterzeichnung drängen will.
Dies gilt sowohl für Kapitalanlagen als auch für Vermögensübertragungen, Testamente, Darlehen und anderes. Aber auch bei vermeintlichen Hilfsorganisationen, angeblich gemeinnützigen Verbänden müssen Sie vorsichtig sein. Oft ist deren soziales oder tierliebes Herz nur gespielt und ein Vorwand, an Ihr Geld zu kommen. Es gibt auch hierzu Möglichkeiten, dies zu überprüfen. Man kann nur an Vereine erinnern, deren Gründer sich teure Autos kauften und das Geld der gut meinenden Senioren verprassten.
Wichtig ist, dass Sie stets daran denken, dass Sie nicht müssen. Bei den geringsten Zweifeln oder im Falle von Drängen muss die Entscheidung schon dagegen fallen. Sagen Sie Nein!
Falls Sie nicht abgeneigt sind, müssen Sie jedes Schriftstück genau lesen, bevor Sie etwas unterschreiben. Der Verkäufer will Provisionen verdienen, es gibt daher keinen Grund, auch nur ein Wort zu glau- ben. Seien Sie skeptisch und legen Sie, bevor Sie sich für die Anlage entscheiden, das Angebot z. B. einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zur Prüfung vor. Oder informieren Sie sich auf Internet Plattformen, wie zum Beispiel Gomopa oder Diebewertung. Eine zweite Meinung schadet nicht und kostet nicht viel.
Wenn der Berater behauptet, die Anlage sei sicher, lassen Sie sich dies von dem Berater ausdrücklich schriftlich bestätigen und unterzeichnen. Wenn er dies nicht tut, ist die Anlageentscheidung gestorben!
Wenn Sie Ihr Geld bereits verloren haben oder (noch schlimmer) einem Erbschleicher aufgesessen sind, beachten Sie bitte Folgendes:
Sie können Verfügungen möglicherweise rückgängig machen oder Schadensersatzansprüche stellen. Hierfür laufen aber Fristen, so dass Sie nicht den Verlust verärgert aussitzen dürfen. Sie müssen sofort handeln, sonst wird Ihnen auch kein Gericht mehr helfen. Wenden Sie sich, wenn Sie den Verdacht haben, getäuscht worden zu sein, sofort an einen Fachanwalt, der Ihnen weiter- helfen kann oder an eine Verbraucherzentrale. Es wurde davon berichtet, dass sogar 80-jährige spekulative und total ungeeignete Anlage von ihrer Bank gekauft haben. Beratungsprotokolle werden meist nicht aufgehoben und Zeugen für das Beratungsgespräch sind selten. Aber auch von den Richtern haben Sie kein Mitleid zu erwarten.
Wenn Sie bereits Kapitalanlagen in welcher Form auch immer erworben haben (geschlossene Fonds, Wertpapiere, Eigentumswohnungen, Versicherungen), sollten Sie die Erstberatungsgebühr opfern und eine Plausibilitätsprüfung vornehmen lassen.
Als Fazit bleibt (leider): Ältere Damen und Herren sind beliebte Zapfsäulen für Kapitalsucher jeder Art. Lassen Sie sich zu nichts drängen und denken Sie daran: Sie sitzen am längeren Hebel, jedenfalls solange Sie noch Ihr Vermögen besitzen.