Dispozins die Pläne zur Deckelung

Dispozins die Pläne zur Deckelung – Die 17. Verbraucherschutzministerkonferenz am 7. Mai 2021 hat sich unter anderem der Frage nach den Zinsen beim Dispokrediten angenommen. Unter Punkt: TOP 31 Faire und transparente Bankentgelte (siehe > Seite 68) wird die Bundesregierung gebeten, gesetzliche Regelungen zur Begrenzung der Zinsen für Dispositionskredite, d.h. für vereinbarte Kontoüberziehungen, auf Basis eines Referenzzinssatzes zu schaffen. Die gesetzliche Obergrenze des Dispositions-und Überziehungskreditzinssatzes sollte dabei deutlich unter dem gegenwärtigen durchschnittlichen Zinsniveau liegen.

Dispozins die Pläne zur Deckelung
Dispozins die Pläne zur Deckelung

Dispozins – gesetzliche Obergrenze

* Auszug aus dem Protokoll: „.. stellen fest, dass hohe Zinsen für Dispositions-und Überziehungskredite sowie hohe Entgelte für Kontoführung, Abhebungen an Geldautomaten und Verwahrentgelte für Kontoguthaben für Verbraucherinnen und Verbraucher erhebliche finanzielle Belastungen darstellen. Dadurch kann sich für viele Verbraucherinnen und Verbraucher die Gefahr der Überschuldung verstärken. Die seit Jahren anhaltende Niedrigzinsphase und der Kostendruck der Banken rechtfertigen diese hohen Gebühren nicht. Bankentgelte müssen vielmehr in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Erbringung der Dienstleistungen stehen. Sie dürfen nicht zu einer Haupteinnahmequelle der Institute werden. Ferner müssen sie transparent und verständlich an einer zentralen Stelle ausgewiesen werden.

Beschlüsse der 17. Verbraucherschutzministerkonferenz

Der Präsident beim Genossenschaftsverband Bayern (GVB) Jürgen Gros, kommentierte die Beschlüsse der 17. Verbraucherschutzministerkonferenz: „Die Beschlüsse zur Deckelung der Höhe von Dispozinsen trifft auf völliges Unverständnis beim Genossenschaftsverband Bayern (GVB). Ein derart weitreichender Markteingriff ist in keiner Weise gerechtfertigt oder gar zu akzeptieren. Mit der Aufforderung an die Bundesregierung, dafür zu sorgen, dass Dispozinsen künftig deutlich unter dem gegenwärtigen durchschnittlichen Zinsniveau“ liegen sollen, hebelt man marktwirtschaftliche Strukturen aus. Die Politik hat hier vermeintlich den Verbraucherschutz im Fokus, verkennt aber völlig die Realität und erweist den Bankkunden einen Bärendienst“.

Dispokredit für Verbraucher

Der Dispokredit für Verbraucher stellt ein schnell verfügbares und unkompliziertes Mittel dar, um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überwinden. Der Dispositionskredit ist die von Kreditinstituten auf einem Girokonto eingeräumte, betraglich begrenzte Überziehungsmöglichkeit. Als Dauereinrichtung sind aber Dispokredite ohnehin nicht gedacht. Wer ein Darlehen brauche, könne sich jederzeit an seine Bank wenden und unter einer Vielzahl von Alternativen auswählen.

Wucherkonditionen bei Dispokrediten?

Im Jahr 2010 belief sich der Zinssatz für Überziehungskredite in Deutschland auf ca. 10,19 Prozent. Seither ist er stets zurückgegangen und lag zum Jahresende 2020 bei 7,11 Prozent – Tendenz weiter sinkend bei gleichzeitig nachlassender Nachfrage.

 

TEILEN UND FOLGEN

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert