Riester-Rentenvertrag – erneut hat der Bundesgerichtshof zu einer Klausel im Riester Vertrag ein Urteil gesprochen (Az. XI ZR 290/22). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine umstrittene Klausel in einem Riester-Rentenvertrag einer Sparkasse für unwirksam erklärt. Im Urteil ging es um die Kosten für Abschluss und Vermittlung der privaten Altersvorsorge. Das Urteil kann weitreichende Folgen haben und ähnliche Klauseln in Hunderttausenden Riester-Verträgen könnten unwirksam sein.