Bankpleite – Was passiert bei einer Insolvenz mit den Depot?

Eine Bankpleite ist nichts ungewöhnliches. Wenn eine Bank Insolvenz anmeldet, sind die Bankkunden abgesichert. Die Einlagen sind gesichert. Sogar wenn es sich um einen Betrugsfall handelt.

Bankpleite - Was passiert bei einer Insolvenz mit den Depot?
Bankpleite – Was passiert bei einer Insolvenz mit den Depot?

Bankpleite – was gilt in Deutschland

Auch in Deutschland sind Bankpleiten möglich, allerdings sind es hier doch Ausnahmen. Geht in Deutschland eine Bank pleite, muss sich der Kunde eine andere Bank suchen. Bei einer Insolvenz der Bank wird im allgemeinen zeitnah der Entschädigungsfall festgestellt. Das bedeutet, die Privatanleger können ihr Geld zurückerhalten. Die Entschädigung deutscher Banken sichert jedem Kunden eine Summe bis zu 100.000 Euro zu. Darüber hinaus entschädigt der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken Einlagen bis zu 74,964 Millionen Euro je Einleger.

Gilt dies auch für Wertpapierdepots?

Bei Wertpapierdepots ist die Sache etwas komplizierter. Tobias Tröger, Professor am Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung SAFE in Frankfurt: „Grundsätzlich ist erst einmal zwischen Einlagen und Wertpapierdepots zu unterscheiden. Wenn es sich um Einlagen handelt, haben Bankkunden einen Rückzahlungsanspruch an ihr Institut, der in der Insolvenz anfällt und durch die Einlagensicherung abgedeckt ist. Bei verbrieften Wertpapieren ist das anders“.

Anleger als Gläubiger

Anders als bei Einlagen ist es bei Wertpapierdepots. Hier könnten Aktien, Anleihen oder Fondsanteile Eigentum des Inhabers sein und von einer Bank lediglich verwahrt werden. In diesem Fall wird der Anleger bei einer Insolvenz nicht zum Insolvenzgläubiger. Markus Lange, Rechtsanwalt und Partner Financial Services Legal bei PwC: „Gemäß Paragraf 4 der Insolvenzordnung kann er einen sogenannten Aussonderungsanspruch geltend machen. Dieser bewirkt, dass Wertpapiere auf Wunsch des Kunden auf ein Depot bei einem anderen Institut übertragen werden müssen“.

Da sein Depot nicht in die Insolvenzmasse fällt, kann der Anleger aber keine Kompensation nach dem Anlegerentschädigungsgesetz verlangen. Dieses Regelwerk greift erst dann, wenn die Bank nicht in der Lage sein sollte, Wertpapiere auf ein anderes Depot zu übertragen, zum Beispiel, weil sie aufgrund eines betrügerischen Vorgehens gar nicht darüber verfügt. In einem solchen, rein hypothetischen Fall, steht dem Anleger eine Entschädigung zu, allerdings in begrenztem Rahmen: 90 Prozent eines Verlustes sind abgesichert – maximal jedoch 20.000 Euro. (AH)

 

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