Neues Rechtsgutachten stärkt Unabhängigkeit des Maklers

Neues Rechtsgutachten stärkt Unabhängigkeit des Maklers

Die Rolle des Versicherungsmaklers steht seit einiger Zeit im Fadenkreuz juristischer Diskussionen, insbesondere in Bezug auf seine Unabhängigkeit bei der Beratung von Kunden. Ein neues Rechtsgutachten des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) beleuchtet diese Debatte detailliert und stärkt die Position der Makler als unabhängige Sachwalter der Kundeninteressen trotz der üblichen Provisionsvergütung. Die Diskussion ist vor allem vor dem Hintergrund der EU-Kleinanlegerstrategie und der Verbraucherschutzvorgaben relevant, die den Markt für Versicherungsvermittlung und -beratung neu ordnen wollen. Im Zentrum steht die Frage, unter welchen Bedingungen Makler ihre Beratungsleistungen als „unabhängig“ bezeichnen dürfen.

Neues Rechtsgutachten – Fünf zentrale Punkte zum Thema

  • Unabhängigkeit trotz Provisionsvergütung möglich

  • Klare Abgrenzung zu Versicherungsberatern

  • Rechtssicherheit durch neues Rechtsgutachten

  • Verbraucherschutz und Kundeninteressen im Fokus

  • Fortdauernde Rechtsstreitigkeiten und Klärungsbedarf

SQUAREVEST Agency

Bedeutung der Unabhängigkeit des Maklers

Die Unabhängigkeit von Versicherungsmaklern ist ein zentrales Qualitätsmerkmal gegenüber Kunden. Sie steht für eine objektive und umfassende Beratung, bei der das Interesse des Kunden über monetären Anreizen steht. Doch die Praxis zeigt, dass viele Makler ihre Vergütung durch Provisionen der Versicherer erhalten, was für viele Verbraucherschützer eine finanzielle Abhängigkeit bedeutet und somit Zweifel an der Unabhängigkeit nährt. In jüngster Zeit führten diese Zweifel zu Abmahnungen durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), welche Makler daran hindern sollen, sich als „unabhängig“ zu bezeichnen. Dagegen wendet sich nun ein neues Rechtsgutachten, das die Auffassung vertritt, dass ein Versicherungsmakler nach geltendem Recht aus seiner gesetzlichen Sachwalterpflicht verpflichtet ist, unabhängig zu beraten – auch wenn er provisionsbasiert vergütet wird.

Neues Rechtsgutachten – Hintergrund zur Rechtslage und aktuelle Debatte

Versicherungsmakler und Versicherungsberater sind zwei unterschiedliche Berufsprofile im deutschen Versicherungsvertrieb, die das Gesetz (§ 34d GewO) klar trennt. Während ein Versicherungsberater seine Vergütung ausschließlich vom Kunden erhält und somit unbestreitbar unabhängig ist, bekommt ein Makler seine Provision vom Versicherer. Hieraus leitet der Verbraucherzentrale Bundesverband ab, dass Makler nicht unabhängig beraten können und daher diese Bezeichnung im Marketing unzulässig ist. Diverse Gerichtsurteile fielen hierzu unterschiedlich aus: Das Landgericht Köln beurteilte Werbung mit „unabhängig“ als irreführend, während das Landgericht Leipzig (Az. 05 O 1092/24) Maklern erlaubte, sich unabhängig zu nennen, sofern die Beratung auf einem umfassenden Marktüberblick basiert und nicht durch einzelne Anbieter gesteuert wird.

Das neue Rechtsgutachten des BDVM: Kernaussagen

Das aktuelle Gutachten des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) argumentiert, dass die gesetzliche Verpflichtung des Maklers zur Sachwalterpflicht seiner Kunden eine unabhängige Beratung verlangt. Das bedeutet, dass Makler verpflichtet sind, eine objektive und ausgewogene Marktanalyse vorzunehmen, bevor sie eine Produktempfehlung aussprechen, unabhängig davon, ob sie dafür eine Provision erhalten oder nicht.

Der BDVM verweist darauf, dass eine Provisionszahlung an sich nicht zwangsläufig eine Abhängigkeit begründet, solange der Makler nicht von einzelnen Versicherern gesteuert wird. Das neue Gutachten kritisiert die Position des vzbv, da diese aus Sicht des BDVM eine zu enge und praxisferne Auslegung vornimmt.

Verbraucher- und Marktschutz im Fokus

Die Verbraucherschutzorganisationen argumentieren, dass die provisorische Abhängigkeit durch Versicherungsprovisionen zu Interessenkonflikten führen kann, die Kunden in ihrer Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen. Deshalb fordern sie einen Bezeichnungsschutz, der nur noch reine Honorarberater als „unabhängig“ bezeichnen lässt. Der BDVM und viele Branchenvertreter warnen vor einer Entwertung der Maklertätigkeit und sehen in den Abmahnungen und Gerichtsurteilen eine existenzielle Bedrohung für die Branche, weil viele Makler auf die Provisionsvergütung angewiesen sind.

Neues Rechtsgutachten – Laufende Rechtsstreitigkeiten und Ausblick

Die Rechtslage bleibt uneinheitlich und Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren. Während Urteile wie das des Landgerichts Köln Maklern die Unabhängigkeit absprechen, bestätigen andere Gerichte wie das Landgericht Leipzig die Nutzung der Bezeichnung „unabhängig“ unter bestimmten Bedingungen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat beim Oberlandesgericht Dresden Berufung gegen das Leipziger Urteil eingelegt, was die Unsicherheit für Makler und Kunden weiterhin erhöht.

Das Ziel vieler Parteien ist eine rechtliche Klarstellung auf höchster Ebene, idealerweise durch den Bundesgerichtshof oder eine gesetzliche Novellierung. Dies soll verdeutlichen, welche Vermittler sich als unabhängig bezeichnen dürfen und wie Interessenkonflikte zukünftig offenzulegen sind.

Die Unabhängigkeit der Versicherungsmakler ist ein komplexes und kontrovers diskutiertes Thema. Das neue Rechtsgutachten des BDVM stärkt die Position, dass Makler trotz Provisionsvergütung unabhängig im Sinne ihrer gesetzlichen Sachwalterpflicht agieren können. Gleichzeitig bleibt die Diskussion durch unterschiedliche Gerichtsurteile und Verbraucherschutzklagen dynamisch. Für Kunden ist es wichtig, die Beratungs- und Vergütungsmodelle ihrer Makler transparent zu hinterfragen, um eine informierte Entscheidung treffen zu können.

Deep Research - Scoredex

Folgen für Makler-Webseiten und Werbung

Die Folgen des neuen Rechtsgutachtens und der aktuellen Rechtslage zur Unabhängigkeit von Versicherungsmaklern wirken sich direkt auf die Gestaltung von Makler-Webseiten und Werbemaßnahmen aus.

Value Experts Vermögensverwaltungs AG - SCOREDEX Bewertung

Verpflichtung zur Transparenz und Klarheit

Makler-Webseiten müssen künftig sehr transparent und klar kommunizieren, in welchem Umfang die Beratung tatsächlich unabhängig erfolgt. Da die Bezeichnung „unabhängig“ rechtlich umstritten ist, sollten Webseitenbetreiber begründen können, warum sie sich so nennen – beispielsweise durch den Nachweis einer umfassenden Marktanalyse und durch Offenlegung der Vergütungsmodelle (Provisionen, Honorar etc.). Unpräzise und irreführende Aussagen können zu Abmahnungen und rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Anpassung von Werbeaussagen

Werbemaßnahmen, insbesondere Claims wie „unabhängiger Versicherungsmakler“ oder „unabhängige Beratung“, müssen sorgfältig auf rechtliche Zulässigkeit geprüft und mit juristischem Rückhalt versehen sein. Werbematerial darf nicht den Eindruck erwecken, dass Makler völlig provisionsfrei oder neutral sind, wenn Provisionen fließen. Hier ist oft eine differenzierte Formulierung notwendig, die die Unabhängigkeit im Sinne einer gesetzlich vorgeschriebenen umfassenden Sachwalterpflicht betont.

Risiken bei falscher Darstellung

Androhungen oder tatsächliche Abmahnungen durch Verbraucherzentralen oder Wettbewerber nehmen zu, wenn Makler in Werbung oder auf ihrer Website den Begriff „unabhängig“ verwenden, ohne die rechtlichen Voraussetzungen exakt einzuhalten. Dies kann zu Kosten für Abmahnungen, Gerichtskosten und Imageverlust führen.

Rechtliche Prüffristen und Dokumentation

Makler sind gut beraten, ihre Webseite und Werbeinhalte regelmäßig rechtlich prüfen zu lassen. Das neue Rechtsgutachten und die damit verbundenen Urteile legen nahe, dass eine Dokumentation der Marktüberblicke und der Beratungsprozesse auf der Webseite vertrauensbildend wirkt und im Streitfall als Nachweis dienen kann.

Differenzierung im Markt

Schließlich führt die Debatte dazu, dass Makler sich auf ihren Webseiten verstärkt durch Qualitätsmerkmale und explizite Hinweise auf ihre Beratungsprozesse differenzieren müssen. Diese Maßnahmen können helfen, das Vertrauen von Kunden trotz der komplexen Rechtslage zu erhalten und sich gegenüber Wettbewerbern abzugrenzen.

Zusammenfassend verlangen die neuen rechtlichen Anforderungen an die Unabhängigkeitserklärung von Versicherungsmaklern auf Webseiten und in Werbemaßnahmen erhöhte Sorgfalt, transparente Kommunikation sowie eine klare rechtliche Absicherung der Aussagen.

Urlaubszeit - die Jahresreiseversicherung für unbeschwertes Reisen

Urlaubszeit – die Jahresreiseversicherung für unbeschwertes Reisen

Urlaubszeit ist Versicherungszeit – EFS AG empfiehlt Jahresreiseversicherung für unbeschwertes Reisen 2025 – Mit dem Beginn der Urlaubs- und Reisezeit steigt bei vielen die Vorfreude auf Erholung, Abenteuer und Tapetenwechsel. Doch so sorgfältig die Urlaubsplanung auch sein mag – Unvorhergesehenes kann jede noch so perfekte Reise durchkreuzen. Deshalb empfiehlt die EFS AG – Euro-Finanz-Service Vermittlungs AG ihren Kundinnen und Kunden, schon vor Reisebeginn an den passenden Schutz zu denken: mit einer Jahresreiseversicherung.

Jahresreiseversicherung – wichtig für:

Vielreisende: Ideal für Personen, die regelmäßig reisen, sei es beruflich oder privat.
Familien: Besonders vorteilhaft für Familien mit Kindern, da alle Mitglieder abgesichert sind.
Kurzentschlossene: Perfekt für spontane Reisende, da der Schutz sofort nach Abschluss gilt.
Berufstätige und Selbstständige: Auch Geschäftsreisen und Weiterbildungen können abgedeckt werden

Ingo Linn - EFS AG (Business-Leaders)

„Gerade Vielreisende profitieren von dieser Lösung – egal ob ein Wellnesswochenende, Städtereise oder Familienurlaub ansteht“, betont Ingo Linn, Vorstand der EFS AG.

Warum eine Jahresreiseversicherung besonders sinnvoll ist

Ob Flugausfall, medizinischer Notfall oder Gepäckverlust: Die Zahl der Zwischenfälle auf Reisen ist in den letzten Jahren gestiegen. Klimawandelbedingte Extremwetterlagen, überfüllte Flughäfen, Streiks, gesundheitliche Unsicherheiten und geopolitische Spannungen tragen zur erhöhten Relevanz umfassender Reiseversicherungen bei.

Laut einer aktuellen Analyse des Bundesverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich die Zahl der Versicherungsfälle bei Reiserücktrittsversicherungen im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 17 % erhöht. Besonders gefragt seien seit der Pandemie Policen, die auch Corona-Nachwirkungen oder plötzliche Quarantäneauflagen abdecken.

Vorteile der Jahresreiseversicherung

  • Umfassender Schutz für alle Reisen: Mit einer einzigen Police sind alle Reisen innerhalb eines Jahres abgesichert, egal ob es sich um Urlaubs-, Geschäftsreisen oder spontane Kurztrips handelt. Dies umfasst auch Risiken wie Reiserücktritt, Reiseabbruch, Krankheit oder Gepäckverlust
  • Kostenersparnis: Bereits ab zwei Reisen im Jahr kann sich eine Jahresreiseversicherung finanziell lohnen. Sie ist oft günstiger als mehrere Einzelversicherungen und spart bis zu 30 % an Mehrkosten
  • Flexibilität und Bequemlichkeit: Es entfällt die Notwendigkeit, vor jeder Reise eine neue Versicherung abzuschließen. Die Police gilt automatisch für alle Reisen im Versicherungszeitraum
  • Familienfreundlichkeit: Familien können von speziellen Policen profitieren, die alle Mitglieder absichern – auch bei getrennten Reisen. Dadurch lassen sich hohe Zusatzkosten vermeiden
  • Rundum-Sorglos-Paket: Neben klassischen Leistungen wie Reiserücktritts- und Abbruchschutz bieten viele Jahresversicherungen auch Auslandskranken-, Gepäck- und Unfallversicherungen an. Einige Tarife decken sogar pandemiebedingte Quarantänemaßnahmen ab

Voller Schutz für ein ganzes Jahr – mit nur einem Abschluss

Die Jahresreiseversicherung bietet deutlich mehr Komfort als klassische Einzelversicherungen. Sie gilt für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres – oft mit Gültigkeit für die ganze Familie.

Tipp der EFS AG: Achten Sie auf eine Police mit weltweit gültigem Schutz, besonders wenn Sie außereuropäische Reisen planen.

Urlaubszeit - die Jahresreiseversicherung für unbeschwertes Reisen

Jahresreiseversicherung – Finanziell sinnvoll – auch für Kurzreisen

Laut EFS-Vorstand Ingo Linn unterschätzen viele, wie oft sie im Jahr tatsächlich verreisen:

„Ob ein Wochenende bei Freunden, ein spontaner Wellnessurlaub oder der geschäftliche Kurztrip – die Jahresreiseversicherung deckt alle Reisen bequem ab. Und sie ist meist deutlich günstiger, als bei jeder Reise einzeln eine Police abzuschließen.“

Die EFS AG empfiehlt Policen, die auch Reiseabschnitte innerhalb Deutschlands abdecken – ein häufiger Fall bei Familien mit Ferienhaus, Camper oder Bahnreisen.

Individuelle Beratung statt Online-Klick

Die EFS AG setzt nicht auf anonyme Vergleichsportale, sondern auf persönliche Beratung:

„Unsere Vermittlerinnen und Vermittler helfen nicht nur bei der Auswahl der richtigen Deckungssumme, sondern prüfen auch, ob bestehende Policen noch zum Reiseverhalten passen“, so Linn.

Denn: Die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter deutlich – etwa bei der maximalen Reisedauer pro Trip (z. B. 30 vs. 56 Tage), dem Selbstbehalt oder dem Geltungsbereich.

EFS AG - Squarevest

EFS AG: Finanzdienstleistung mit Verantwortung

Die EFS Euro-Finanz-Service AG ist seit Jahrzehnten auf dem deutschsprachigen Markt etabliert und bietet maßgeschneiderte Lösungen für Vermögensaufbau, Vorsorge und Absicherung. Mit einem großen Netzwerk an unabhängigen Vermittler:innen ist sie nah an der Kundschaft – und begleitet viele Haushalte über Jahre hinweg.

Jahresreiseversicherung – Einmal abschließen – 365 Tage sorgenfrei reisen

Wer sich 2025 für eine Jahresreiseversicherung entscheidet, spart nicht nur Geld, sondern auch Nerven – und kann sich auf das Wesentliche konzentrieren: Erholung, Erlebnisse und Erinnerungen. Gerade Familien und Vielreisende profitieren vom umfassenden Schutz.

👉 EFS-Tipp zum Saisonstart: Lassen Sie Ihre bestehenden Policen vor der nächsten Reise überprüfen. Vielleicht sind Ihre Reisepläne heute deutlich umfangreicher als bei Abschluss der letzten Versicherung.

Jetzt beraten lassen – und mit Sicherheit reisen.
Mehr Infos gibt’s bei Ihrer/Ihrem EFS-Vermittler: www.efs-ag.at

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Riester-Rentenvertrag – erneut hat der Bundesgerichtshof zu einer Klausel im Riester Vertrag ein Urteil gesprochen (Az. XI ZR 290/22). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine umstrittene Klausel in einem Riester-Rentenvertrag einer Sparkasse für unwirksam erklärt. Im Urteil ging es um die Kosten für Abschluss und Vermittlung der privaten Altersvorsorge. Das Urteil kann weitreichende Folgen haben und ähnliche Klauseln in Hunderttausenden Riester-Verträgen könnten unwirksam sein.

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